21 Mitglied der Jüdischen Gemeinde Mainz 03.07.05 21:24 |
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt. Die durch diese Bestimmung garantierte Freiheit, Informationen sowohl zu verbreiten als auch zu empfangen, wird auch durch mehrere Menschenrechtserklärungen bestätigt. Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten. Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafandrohungen unterworfen werden, wie sie vom Gesetz vorgeschrieben und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, unentbehrlich sind.
In der Bundesrepublik ist Zensur verboten. Das Grundgesetz bestimmt: "Eine Zensur findet nicht statt!" Das heißt: Jeder darf veröffentlichen was und wann er will, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Erst nach der Veröffentlichung kann der weitere Vertrieb verboten werden, falls der Inhalt gegen ein Gesetz verstößt. Auch Jugendliche haben das Recht, ohne Erlaubnis ihre Meinung zu publizieren.
Gerne nehmen wir an dieser Stelle weitere Argumente auf - auch gegenteilige Meinungen sind willkommen.
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